Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 5. September 2011 erklärte die Strafgerichtspräsidentin Basel-Landschaft B.____ in teilweiser Abänderung des Strafbefehls des Bezirksstatthalteramtes Arlesheim vom 6. September 2010 des Diebstahls sowie des mehrfachen, teilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig und verurteile sie zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 10.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren; dies in Anwendung von Art. 139 Ziff. 1 StGB, Art. 147 Abs. 1 StGB (teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Art. 34 StGB, Art. 36 StGB, Art.