2. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens von CHF 850.00 (beinhaltend eine Gerichtsgebühr von CHF 800.00 sowie Auslagen von CHF 50.00) gehen zu Lasten des Berufungsklägers. 3. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. 4. Dieser Beschluss wird den Parteien schriftlich eröffnet. Präsident Gerichtsschreiber Dieter Eglin Dominik Haffter Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht