403 Abs. 1 lit. a StPO). Vorliegend wurde das angefochtene Urteil dem Berufungskläger am 27. Juli 2011 zugestellt (act. 254), weshalb mit Schreiben datiert vom 28. Juli 2011 (act. 299), der Schweizerischen Post zu Handen des Strafgerichts Basel-Landschaft übergeben am 2. August 2011 (act. 301), fristgerecht die Berufung angemeldet wurde. In der Folge wurde dem Berufungskläger am 28. Oktober 2011 das motivierte Urteil zugestellt (act. 292), weshalb die Frist zur Abgabe einer Berufungserklärung am 17. November 2011 endete.