Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Beschlusses eingegangen. B. Mit Schreiben vom 28. Juli 2011 reichte A.____ die Berufungsanmeldung gegen das Urteil der Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-Landschaft vom 20. Juli 2011 ein. C. Der Präsident der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft stellte mit Verfügung vom 25. November 2011 fest, dass der Beschuldigte die schriftliche Berufungserklärung nicht innert der gesetzlichen Frist von 20 Tagen seit der Zustellung des begründeten Urteils des Strafgerichts eingereicht habe.