Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht Sachverhalt A. Mit Urteil vom 20. Juli 2011 erklärte die Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-Landschaft A.____ in Abänderung des Strafbefehls des Bezirksstatthalteramtes Arlesheim vom 26. Juli 2010 der Tätlichkeit sowie der mehrfachen Beschimpfung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 300.00 (beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen), dies in Anwendung von Art. 126 Abs. 1 und 2 StGB, Art. 177 Abs. 1 StGB, Art. 34 StGB, Art.