://: 1. In Abweisung der Berufung wird das Urteil der Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-Landschaft vom 20. Juli 2011 vollumfänglich bestätigt. 2. Das Gesuch des Berufungsklägers um unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft wird abgewiesen. 3. Das Gesuch des Berufungsklägers um Erlass der erstinstanzlichen Verfahrenskosten wird abgewiesen.