Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. Kosten 3.1 Mit Berufungserklärung vom 3. November 2011 beantragt der Berufungskläger die unentgeltliche Prozessführung sowie einen unentgeltlichen Rechtsbeistand für das Berufungsverfahren. Zur Begründung führt er aus, er erhalte eine Rente der Invalidenversicherung sowie Ergänzungsleistungen von der Sozialhilfebehörde C.____, weshalb seine Mittellosigkeit nachgewiesen sei. Überdies sei er als Laie im Bereich des Strafrechts völlig überfordert und die Bestellung eines Rechtsbeistands zur Wahrung seiner Interessen erforderlich.