Von den Gerichten werde er weder als Rechtsvertreter betrachtet noch erhalte er jeweils eine Parteientschädigung. Überdies berate er ausschliesslich Bekannte sowie deren Freundeskreis, weshalb es sich weitestgehend um Freundschaftsdienste handle. Auch sei er nie als Rechtsvertreter, sondern lediglich als Rechtsberater aufgetreten und werde durch seine Klienten auch nicht bevollmächtigt. Vielmehr würden diese die Eingaben selbst unterschreiben. Ferner betreibe er keine Werbung für seine Beratungsdienste, zumal seine derzeitige Auslastung dies auch gar nicht zulassen würde. Da er von einer IV-Rente lebe, könne er sodann auch nur eingeschränkt einem Erwerb nachgehen.