II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 7'700.-- (beinhaltend eine Gebühr von CHF 7'500.-- sowie Auslagen von CHF 200.--) gehen im Verhältnis von 40 % (CHF 3'080.--) zu Lasten der Beschuldigten und im Übrigen (CHF 4'620.--) zu Lasten des Staates. III. Dem amtlichen Verteidiger wird ein Honorar in der Höhe von CHF 2'259.95 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu Lasten des Staates ausgerichtet. Präsident Gerichtsschreiber