2. Das Verfahren in Bezug auf die Übertretung im Strassenverkehr wird zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt. 3. Die Zivilforderung von A.____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 4. B.____ trägt die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 855.65 sowie eine Gerichtsgebühr von CHF 800.00.