Zufolge Bewilligung der amtlichen Verteidigung wird zudem dem amtlichen Verteidiger ein Honorar gemäss dessen Honorarnote in der Höhe von CHF 2'259.95 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu Lasten des Staates ausgerichtet. Zwar hat die Staatsanwaltschaft anlässlich der heutigen Parteiverhandlung die Entziehung der amtlichen Verteidigung beantragt, das Kantonsgericht sieht jedoch gestützt auf die von der Beschuldigten mit Eingabe vom 29. November 2011 eingereichten Unterlagen auch unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang getätigten Ausführungen der Berufungsklägerin keine Veranlassung, auf den mit Verfügung vom 8. Dezember 2011 getroffenen präsi-