428 Abs. 1 StPO, die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 7'700.-- (beinhaltend eine Gebühr von CHF 7'500.-- sowie Auslagen von CHF 200.--) im Verhältnis von 40 % (CHF 3'080.--) zu Lasten der Beschuldigten zu 60 % (CHF 4'620.--) zu Lasten des Staates zu verteilen. Zufolge Bewilligung der amtlichen Verteidigung wird zudem dem amtlichen Verteidiger ein Honorar gemäss dessen Honorarnote in der Höhe von CHF 2'259.95 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu Lasten des Staates ausgerichtet.