Indem sie überdies der Verletzten unmittelbar nach dem Unfall ihre Personalien überreicht habe, habe sie auch sichergestellt, dass deren finanzielle Ansprüche gewährleistet gewesen seien. Daran vermöge auch der Umstand nichts zu ändern, wonach ihr Ehemann offenbar mangels Kenntnis der Rechtslage den Lieferwagen vom Unfallort entfernt habe. Ohnehin sei nicht ersichtlich, inwiefern ihr dieses Verhalten zurechenbar sei.