Das Fahrzeug sei aber sofort nach dem Unfall durch den Ehemann der Beschuldigten von der Unfallstelle entfernt worden, was ja nicht notwendig gewesen wäre, wenn sich der Arzt gerade um die Ecke befunden habe und das Fahrzeug ohne eine Verkehrsgefahr darzustellen auf dem Trottoir gestanden sei. Auch habe die Beschuldigte pflichtwidrig die Polizei nicht informiert und sei auch nicht zum Unfallort zurückgekehrt. Erst am Abend des Unfalls habe der Sohn der Verletzten die Polizei informiert. Dass die Beschuldigte ihre Pflichten nach einem Unfall mit einer erheblich verletzten Person nicht habe kennen wollen, sei unglaubhaft.