3. Fall 2: Pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall nach (Art. 92 Abs. 1 SVG, ev.) Art. 92 Abs. 2 SVG 3.1 Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung ihrer Berufung in diesem Punkt im Wesentlichen aus, die Beschuldigte habe entgegen der Meinung der Vorinstanz den Unfallort nicht ver-