In Wahrheit jedoch war es ihr Ehemann, der zu C.____, welcher in seinem Auto sass, hinging und diesem ins Gesicht schlug und damit die tätliche Auseinandersetzung begann. Zum heutigen Zeitpunkt gibt die Beschuldigte zu, die falschen Aussagen im Wissen um deren Unwahrheit getätigt zu haben, um ihren Ehemann vor weiterer Strafverfolgung zu schützen.