etwas in der Hand gehabt habe. Dann sei dieser ausgestiegen und habe versucht, mit einem Messer bzw. einem Spachtel ihren Ehemann ins Gesicht zu schlagen (act. 443). Auf Vorhalt der Vorinstanz gab die Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung dann zu, dass sie auf dem Kannenfeldposten nicht die Wahrheit gesagt habe, um ihren Mann zu schützen (act. 1065). Schliesslich bestätigte die Beschuldigte auf Frage des Kantonsgerichts, dass das Tatvorgehen im Polizeirapport nicht den Tatsachen entspreche.