In Bezug auf die dritte Sachverhaltsvariante ergibt sich aus den Akten, dass die Beschuldigte anlässlich ihrer Einvernahme vom 24. April 2008 zunächst aussagte, C.____ sei zuerst ausgestiegen und auf die Fensterseite zu ihr gekommen und habe dabei ein Skalpell in der rechten Hand gehalten und nur noch herumgeschrien. Er habe eine komische Aussprache gehabt und sei ziemlich wütend und ganz rot im Gesicht gewesen. Sie habe persönlich nicht gesehen, dass die beiden sich geschlagen hätten. Ihr Ehemann habe C.____ von hinten gepackt, dieser habe angefangen mit dem Skalpell ins Gesicht ihres Ehemannes zu treffen und dann seien beide zu Boden gefallen.