Allerdings hat sie diese vage Vermutung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht als Verdacht formuliert, sondern als Tatsache. Dieses Verhalten ist sicherlich zumindest als leichtfertig zu bezeichnen, fusst aber entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht auf einem gesicherten Wissen über die Unwahrheit ihrer Aussagen.