Im Folgenden sind drei verschiedene inkriminierte Sachverhalte zu unterscheiden, erstens der Strafantrag der Beschuldigten wegen Drohung auf der Polizeiwache Kannenfeld vom 22. April 2008, zweitens der Vorwurf, die Beschuldigte habe C.____ bezichtigt, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein, und drittens der Vorwurf, die Beschuldigte habe anlässlich der Einvernahme beim Statthalteramt Liestal vom 24. April 2008 wahrheitswidrig ausgesagt, C.____ habe sie und ihren Ehemann mit einem Skalpell bedroht.