Aufgrund der gesamten Umstände sei sie tatsächlich davon ausgegangen, dass C.____ zum fraglichen Zeitpunkt alkoholisiert gewesen sei. So habe ihr Ehemann mitgeteilt, C.____ habe nach Alkohol gerochen, und sie selbst sei aufgrund des subjektiv als wirr und aufbrausend wahrgenommenen Verhaltens von C.____ zur Überzeugung gekommen, dieser sei angetrunken gewesen. Überdies sei sie nie in dessen Nähe gewesen und habe sich daher nicht vom Gegenteil überzeugen können.