Daraus werde erhellt, dass sie nicht einfach vage Vermutungen ausgesprochen habe. Bei dieser Sachlage leuchte ein, dass es sowohl der Beschuldigten als auch ihrem Ehemann darum gegangen sei, durch die bewusst unwahre Bezichtigung eines Nichtschuldigen, er habe strafbare Handlungen begangen, das eigene Führen eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis in mittäterschaftlicher Begehung zu vertuschen.