2. Fall 1: (Falsche Anschuldigung bzw.) Irreführung der Rechtspflege 2.1 Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung ihrer Berufung in diesem Punkt im Wesentlichen aus, das Strafgericht habe gegenüber der Beschuldigten zu Unrecht den Grundsatz "in dubio pro reo" angenommen und damit den Sachverhalt falsch gewürdigt. Die Beschuldigte habe entgegen der Meinung der Vorinstanz wider besseres Wissen zusammen mit ihrem Ehemann C.____ bezichtigt, mehrere strafbare Handlungen begangen zu haben, nämlich betrunken ein Motorfahrzeug gefahren und ihren Ehemann angefallen und vorsätzlich mit einem Spachtel (Skalpell) bedroht und verletzt sowie sie selbst bedroht zu haben.