C. Mit Verfügung des Kantonsgerichts vom 29. September 2011 wurde für die Beschuldigte die notwendige Verteidigung für das Berufungsverfahren angeordnet. Mit Verfügung vom 2. November 2011 wurde Advokat Marco Albrecht vorerst als notwendiger Verteidiger der Beschuldigten eingesetzt und mit Verfügung vom 8. Dezember 2011 wurde der Beschuldigten die amtliche Verteidigung mit Advokat Marco Albrecht für das kantonsgerichtliche Verfahren bewilligt. Schliesslich wurde mit Verfügung vom 25. Januar 2012 das persönliche Erscheinen der Staatsanwaltschaft und der Beschuldigten vor dem Kantonsgericht angeordnet sowie die Privatklägerin vom Erscheinen dispensiert.