und es sei die Beschuldigte wegen versuchter Begünstigung, fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Irreführung der Rechtspflege und qualifiziert pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall schuldig zu sprechen (Ziff. 2). In der Folge sei die Beschuldigte zu einer dem Verschulden angemessenen Gesamtstrafe von 300 Tagessätzen Geldstrafe sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten zu verurteilen (Ziff. 3).