B. Gegen das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 28. Juni 2011 reichte die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 5. Juli 2011 die Berufungsanmeldung ein. In ihrer Berufungserklärung vom 9. August 2011 stellte die Berufungsklägerin die folgenden Anträge: Es seien die Ziffern 1 und 2 des angefochtenen Urteils aufzuheben (Ziff. 1) und es sei die Beschuldigte wegen versuchter Begünstigung, fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Irreführung der Rechtspflege und qualifiziert pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall schuldig zu sprechen (Ziff. 2).