34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 106 StGB und Art. 92 Abs. 1 SVG. Das Verfahren in Bezug auf die Übertretung im Strassenverkehr wurde zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt und die Zivilforderung von A.____ wurde auf den Zivilweg verwiesen. Schliesslich wurde B.____ zur Tragung der Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 855.65 sowie der Gerichtsgebühr in der Höhe von CHF 800.-- verurteilt. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Entscheids eingegangen.