Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 28. Juni 2011 wurde B.____ der versuchten Begünstigung, der fahrlässigen einfachen Körperverletzung und des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils CHF 60.--, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 300.-- verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe für die Busse auf drei Tage festgesetzt wurde; dies in Anwendung von Art. 125 Abs. 1 StGB, Art. 305 Abs. 1 und 2 StGB, Art. 22 Abs. 1 StGB, Art. 34 StGB, Art.