In ihrem Bericht vom 23. Juni 2010 hielt die KoFaKo fest, dass nach dem gegenwärtigen Stand der psychiatrischen, psycho- und soziotherapeutischen und pädagogischen Verfahren die beim Berufungskläger diagnostizierte chronisch wahnhafte Störung generell schwer behandelbar sei. Günstig zu werten sei, dass sich die Krankheit des Berufungsklägers durch die antipsychotische Medikation etwas verbessert habe. Mit der UPK Basel sei eine Institution vorhanden, die das für die Behandlung des Berufungsklägers benötigte Therapiekonzept und den entsprechenden Rahmen anbiete.