Zusammenfassend gelangten sie somit zu einer ungünstigen Einschätzung der Legalprognose. Um die bis anhin erreichte Stabilisierung des psychopathologischen Zustandsbilds und die Entdynamisierung des Wahns zu konsolidieren und nach Möglichkeit weiter zu verbessern, würden sie die Weiterführung der stationären Massnahme empfehlen. Aufgrund all dessen ist davon auszugehen, dass wegen des psychischen Gesundheitszustands das Risiko der Verübung weiterer Verbrechen und Vergehen gegen die physische, sexuelle oder psychische Integrität durch den Berufungskläger nicht als unwahrscheinlich erscheint.