Zudem sei davon auszugehen, dass er ohne den forensischen Rahmen nicht betreut werde wohnen wollen, was wiederum eine Verstärkung der sozialen Isolation nach sich ziehe. Legalprognostisch ungünstig sei ferner, dass bis anhin wenig Bereitschaft für Paargespräche bestanden habe, im Rahmen derer die Beziehungs- und gegebenenfalls auch Wahndynamik hätten geklärt werden können. Zusammenfassend gelangten sie somit zu einer ungünstigen Einschätzung der Legalprognose.