Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht kläger richtig aus, dass im Bericht vom 28. Januar 2010 Dr. med. C.____ und Dr. med. E.____ zwar das Gefährdungspotenzial als günstig beurteilten und feststellten, schwerwiegende Delikte gegen die körperliche, sexuelle und psychische Integrität unter Fortführung der psychopharmakologischen Medikation mit Leponex® seien nicht zu erwarten. Dieser Bericht wurde jedoch durch den später erstellten Bericht der KoFaKo vom 23. Juni 2010 und jenen der UPK Basel vom 17. Februar 2011 relativiert.