Die UPK Basel äussere sich zum einen nur zum geringen Deliktsrisiko im Rahmen der UPK Basel, nicht jedoch zum Risiko bei der hier zur Diskussion stehenden ambulanten Massnahme. Zudem berichte er nicht über eine Verschlechterung der früher beschriebenen Einschätzung. Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass er bereits aus dem stationären Vollzug in eine ambulante Massnahme überführt worden sei, womit so oder so gezeigt sei, dass die UPK Basel mit keiner relevanten Gefahr für die Sicherheit rechne. Es ergebe sich, dass weder aufgrund der Berichte der UPK Basel noch unter Berücksichtigung der aktuellen Situation bei ihm eine Gefahr weiterer relativ schwerer Delikte anzunehmen sei.