Im Bericht der UPK Basel vom 17. Februar 2011 schliesslich finde sich nicht nur die von der Vorinstanz erwähnte Formulierung, wonach keine schwerwiegenden Delikte im etablierten Betreuungsrahmen zu erwarten seien, sondern auch die Beurteilung, dass unter Berücksichtigung prognostischer Kriterien die aktuelle Gesamtbeurteilung neutral ausfalle. Dieser Bericht erbringe damit gerade keinen Nachweis der Gefahr weiterer schwerer Delikte. Die UPK Basel äussere sich zum einen nur zum geringen Deliktsrisiko im Rahmen der UPK Basel, nicht jedoch zum Risiko bei der hier zur Diskussion stehenden ambulanten Massnahme.