Im Bericht vom 28. Januar 2010 beurteile die UPK Basel das Gefährdungspotential in einer Gesamtbeurteilung als günstig und habe ausgeführt, schwerwiegende Delikte gegen die körperliche, sexuelle oder psychische Integrität seien aus ihrer Sicht - unter Fortführung der psychopharmakologischen Medikation mit Leponex® - nicht zu erwarten. Im Bericht der UPK Basel vom 17. Februar 2011 schliesslich finde sich nicht nur die von der Vorinstanz erwähnte Formulierung, wonach keine schwerwiegenden Delikte im etablierten Betreuungsrahmen zu erwarten seien, sondern auch die Beurteilung, dass unter Berücksichtigung prognostischer Kriterien die aktuelle Gesamtbeurteilung neutral ausfalle.