Klinisch fänden sich zumindest keine Hinweise, dass er gegenwärtig durch eine anhaltende Wahndynamik, eine Wahnsystematisierung oder -ausweitung, eine Kontamination mit alten Wahninhalten oder durch eine Kombination mit Sinnestäuschungen oder Ich-Störungen beeinflusst werde. Im Bericht vom 28. Januar 2010 beurteile die UPK Basel das Gefährdungspotential in einer Gesamtbeurteilung als günstig und habe ausgeführt, schwerwiegende Delikte gegen die körperliche, sexuelle oder psychische Integrität seien aus ihrer Sicht - unter Fortführung der psychopharmakologischen Medikation mit Leponex® - nicht zu erwarten.