Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht Vergiftungsanschläge im häuslichen Umfeld bezögen und diese nur als leicht einzuschätzen seien, da sie sich ausschliesslich auf dieses Thema sowie auf eine abgeschlossene Vergangenheit beschränkten und sein heutiges Alltagsleben nicht mehr wesentlich beeinflussten. Klinisch fänden sich zumindest keine Hinweise, dass er gegenwärtig durch eine anhaltende Wahndynamik, eine Wahnsystematisierung oder -ausweitung, eine Kontamination mit alten Wahninhalten oder durch eine Kombination mit Sinnestäuschungen oder Ich-Störungen beeinflusst werde.