Es sei allerdings erkennbar, dass er infolge seines Wahns immer wieder in ähnliche Konfliktsituationen gerate und dann keine Möglichkeit habe, anders zu handeln. Hierein spiele die in Aussicht gestellte Entlassung des Berufungsklägers in den sozialen Empfangsraum. Diese sei im Hinblick auf die Täter-Opfer-Dynamik offensichtlich nicht ausreichend erprobt. Denn im Zeitraum vom 6. November 2010 bis zum 16. Mai [recte: 16. Mai 2011] seien lediglich zehn externe Übernachtungen und davon gerade einmal sieben in B.____ erfolgt, weshalb noch nicht von einer stabilen Situation ausgegangen werden könne.