4.3.2 Die Vorinstanz erwog, die Empfehlung der UPK Basel in ihrem Antrag vom 16. Mai 2011 betreffend Fortführung der stationären Massnahme sei folgerichtig. Denn die einzelnen Verlaufsberichte und Beurteilungen der Fachkommissionen zeigten für sich wie auch im Gesamten nicht nur nachvollziehbar und schlüssig auf, dass der Therapieverlauf kontinuierlich, wenn auch langsam, positiv verlaufe und sich die generell schwer zu behandelnde wahnhafte Störung durch die antipsychotische Medikation etwas verbessert habe, sondern höben auch einzelne, weniger günstige bis ungünstige Punkte deutlich hervor.