Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach mit Urteil vom 19. Juli 2006 A.____ (nachfolgend: Berufungskläger) von der Anklage der versuchten vorsätzlichen Tötung mangels Schuldfähigkeit frei und wies ihn in eine geeignete Heil- oder Pflegeanstalt ein. B. Auf Antrag der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft, Abt. Straf- und Massnahmenvollzug, verlängerte das Strafgericht Basel-Landschaft mit Urteil vom 7. Juli 2011 die stationäre Behandlung des Berufungsklägers um fünf Jahre bis zum 19. Juli 2016.