3.1.5.2 In concreto Wie bereits dargelegt, erhielt der Angeklagte in der streitbetroffenen Zeit periodisch Leistungen. Weil der Angeklagte in dieser Zeit zumindest in einem weit geringeren Umfang, als von der IV, der Suva und der O._____ Versicherung AG angenommen, in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war, ist davon auszugehen, dass er wesentlich zu viel Versicherungsleistungen erhielt. Die regelmässigen Zahlungen stellen mindestens einen Nebenerwerb und einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung der Lebensgestaltung des Angeklagten dar. Der Angeklagte war spätestens ab dem 8. April 2005 gehalten, die Suva und die IV bei jeder monatlichen Zahlung und die O.__