Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht tene Schädigung ohne den fraglichen Unfall nicht eingetreten wäre und er gemäss rechtsrechtskräftigem IV-Entscheid zu 67% invalid sei. Bei der Befragung vom 24. Januar 2006 durch die Q._____ Versicherung AG gab der Angeklagte an, er leide permanent an Kopfweh, Nackensowie Rückenschmerzen und Übelkeit, weshalb er drei bis fünf Ponstan täglich einnehmen müsse. Er leide an Schlafproblemen, müsse sich sozial zurückziehen und bedürfe der Ruhe.