3.1.4 Versuch 3.1.4.1 Objektiver Tatbestand Der Angeklagte verlangte mit Eingabe vom 7. April 2005 von der Q._____ Versicherung AG als Haftpflichtversicherin der Unfallverursacherin B._____ für entstandene und zukünftige Erwerbseinbussen, Renten-Direktschaden, entstandenen und zukünftigen Haushaltschaden und Genugtuung abzüglich bereits erbrachter Leistungen der Q._____ Versicherung AG von Fr. 200'000.− die Bezahlung von insgesamt Fr. 1'844'969.−. Er machte geltend, dass die eingetre-