zumal er in der Verfügung vom 18. August 2004 der IV-Stelle Basel-Landschaft darauf hingewiesen worden war, dass jede Änderung in persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, welche den Leistungsanspruch beeinflussen kann, unverzüglich der IV-Stelle Basel-Landschaft mitzuteilen hat (act. 3309). Auch unterschrieb er am 10. November 1995 den Kollektivversiche- rungs-Vertrag und das Vorsorgereglement zwischen der Ä._____ Personalfürsorge- und Hin- terbliebenen-Stiftung und der Z._____ Versicherung und hatte deshalb Kenntnis des anwendbaren Art.