Das wären etwas mehr als 30 Minuten an je sechs Tagen pro Woche bzw. ein Arbeitspensum von weniger als 7.5%. Ein Arbeits-Pensum von maximal 27.5% als Automechaniker mit gewissen körperlichen Tätigkeiten sei mit dem festgestellten IV-Grad von 67% völlig kompatibel. Das Aktengutachten von Dr. N._____ vom 19. August 2009 stelle ein reines Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Staatsanwaltschaft dar, weil das Kriterium des zeitlichen Umfangs seiner körperlichen Arbeiten nicht berücksichtigt worden sei.