Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht sommer mehr als zu anderen Jahreszeiten arbeiten können. Während der 23 Tagen dauernden Überwachung seien im Durchschnitt pro Tag 13.27 Stunden mit Video aufgezeichnet worden. In über 56% der gefilmten Zeit sei seine Garage geschlossen gewesen. In weiteren 22% der Zeit sei er abwesend gewesen, habe er telefoniert, habe er Gespräche geführt oder sei er in der Garage herumgelaufen. Während bloss knapp 10% der Zeit habe er körperlich in der Garage erkennbar gearbeitet, wobei dazu auch das Auftanken oder das Rangieren mit Fahrzeugen gezählt werde.