Im Weiteren ist zu beachten, dass nicht nur das erste, sondern auch die weiteren vom Angeklagten im Jahr 2005 bestrittenen Autorennen mehrere hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernt stattfanden und er mit einem Transportfahrzeug jeweils selber an diese Rennen und nach den anstrengenden Renntagen wieder nach Hause zurückfuhr. Ferner steht fest, dass er in Y._____ am 30. September 2005 sowohl alle Vorbereitungsläufe als auch die freien Trainings für alle Kategorien absolvierte.