Dass er unstrittig Hunderte von Kilometern mit einem Transportfahrzeug zu diesem Rennen und danach wieder zurückfuhr sowie bereits einen Monat später ein ganzes Rundstrecken- und ein 100-Meilen-Rennen auf dem T._____-Ring absolvierte, belegt ebenfalls einen guten gesundheitlichen Zustand. Im Weiteren ist zu beachten, dass nicht nur das erste, sondern auch die weiteren vom Angeklagten im Jahr 2005 bestrittenen Autorennen mehrere hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernt stattfanden und er mit einem Transportfahrzeug jeweils selber an diese Rennen und nach den anstrengenden Renntagen wieder nach Hause zurückfuhr.