So bewirken die hohen Geschwindigkeiten insbesondere in Kurven, eine erhebliche körperliche Belastung. Durch die grosse Querbeschleunigung werden insbesondere der Hals und der Nacken massiv belastet. Ausserdem kann die Tatsache, dass der Angeklagte beim ersten von ihm im Jahr 2005 bestrittenen Autorennen nicht das ganze Rennen, sondern lediglich zwei Runden fuhr, nicht als Indiz dafür gewertet werden, dass dieses Rennen aufgrund erheblicher gesundheitlicher Beschwerden vorzeitig abbrechen musste. Denn die Tatsache, dass er überhaupt bei diesem Rennen antrat, bildet einen Anhaltspunkt für eine einwandfreie Gesundheit.