1259 ff.). Der Einwand des Angeklagten, er könne keine Historik-Rennen mehr fahren, weil diese viel länger seien als die Rennen, an welchen er im Jahr 2005 teilgenommen habe, vermag ihm nicht zu helfen. Die Teilnahme an den Autorennen im Jahr 2005 spricht klar dafür, dass seine Gesundheit gut und er in seiner Erwerbsfähigkeit nicht rentenrelevant reduziert war. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die von ihm im Jahr 2005 absolvierten Autorennen nur von einer gesunden Person bestritten werden können. So bewirken die hohen Geschwindigkeiten insbesondere in Kurven, eine erhebliche körperliche Belastung.